Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung von Dienstleistungen aus dem Portfolio von FM talents GmbH

§2 Vertragspartner

Vertragspartner des Auftraggebers ist: 

FM talents GmbH 
Westhafenplatz 1 
60327 Frankfurt am Main 

Telefon: +49 69 46939979
E-Mail: info@fm-talents.com
Webseite: www.fm-talents.com

§3 Vertragsgegenstand

FM talents GmbH bietet Dienstleistungen in Deutschland und im Ausland an. Es geht um die Suche und Vermittlung von Fach- und Führungskräften gegen die Zahlung einer Provision.

§4 Vertragsschluss

  1. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das vorliegende Angebot für die Suche und Vermittlung von Personal unterzeichnet.
  2. Ein Vertrag kommt auch zustande, wenn eine schriftliche Beauftragung per Mail, Fax oder Post vom Auftraggeber bei FM talents GmbH eingeht.
  3. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme der Beauftragung durch FM talents GmbH zustande, die durch eine separate Mail versendet wird, spätestens jedoch mit der Vorlage geeigneter Kandidaten.
  4. Gibt FM talents GmbH innerhalb von 10 Werktagen keine Bestätigung der Annahme ab, gilt der Auftrag als nicht angenommen. Das Übersenden der Abschlagsrechnung gilt dabei als Auftragsannahme.

§5 Dienstleistungen Executive Talent Scouting

  1. Die Dienstleistungspakete im Rahmen eines Talent Scouting kommen im Rahmen der gezielten Suche und Besetzung von Positionen im mittleren Management und auf C-Level-Niveau zum Tragen.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, zum Beginn der Zusammenarbeit vollständig über alle Kriterien, die zur Einstellung erfüllt werden müssen, aufzuklären. Ebenso muss der Auftraggeber vollständig über die Gründe aufklären, warum die Stelle besetzt werden muss. Kommt der Auftraggeber seinen Pflichten nicht nach und verhindert dadurch eine Einstellung, so hat der Auftragnehmer das Recht den Auftrag zu beenden und komplett abzurechnen.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 3 Werktagen nach Kandidatenvorstellungen und Gesprächsterminen qualifiziertes Feedback abzugeben.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 5 Werktagen Terminvorschläge für ein Vorstellungs- oder Folgegespräch zu unterbreiten, wenn weiterhin Interesse am Kandidaten besteht. Besteht kein Interesse mehr, ist dies unverzüglich dem persönlichen Berater durch qualifiziertes Feedback mitzuteilen.
  5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, innerhalb von 15 Werktagen dem Kandidaten einen unterschriftsreifen Arbeitsvertrag vorzulegen, nachdem eine Einigung über die Konditionen erfolgt ist. 
  6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Werktags innerhalb von 32 Stunden für wichtige und Prozessrelevante Abstimmungen zur Verfügung zu stehen. Es kann auch ein handlungsbevollmächtigter Vertreter benannt werden.
  7. Verstößt der Auftraggeber mehrfach gegen die Punkte 02.- 05. in §5, so hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag zu beenden und komplett abzurechnen. Eine vorherige schriftliche Ermahnung durch den Auftragnehmer ist dabei verpflichtend. 
  8. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber regelmäßig über den Status des Projektes zu berichten. Dies erfolgt durch telefonische Kontaktaufnahme mind. alle 10 Werktage. Der Auftragnehmer darf davon abweichen und dem Auftraggeber per Mail über den Fortschritt berichten. 
  9. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die beauftragte Stelle auf LinkedIn und seinem Portal www.fm-talents.com zu veröffentlichen. Die Stellenanzeige wird dabei mit Gehaltsspanne veröffentlicht. 
  10. Jeder Auftraggeber erhält von FM talents GmbH ein individuelles Angebot mit der entsprechend ausgewiesenen Preisbindung.
  11. Die angebotenen Leistungen erfolgen zu einem Festpreis. Liegt kein spezifisches Angebot vor, beträgt das Honorar für eine Festanstellung 25% des ersten Bruttojahresgehalts des eingestellten Bewerbers, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Dieses Honorar ist allumfassend und schließt keine zusätzlichen Kosten für Auslandszulagen, Wohnkostenzuschüsse, Repräsentationszulagen, Boni, Tantiemen, Gewinnbeteiligungen, geldwerte Vorteile oder sonstige Vergütungsbestandteile ein. Ein Firmenwagen mit Privatnutzung wird jedoch pauschal mit 7.500 EUR als Gehaltsbestandteil berücksichtigt. Für die Berechnung des Honorars wird ausschließlich das Bruttojahresgehalt des eingestellten Bewerbers, einschließlich der Dienstwagenpauschale, jedoch ohne zusätzliche Vergütungen, herangezogen.
  12. Die Abrechnung erfolgt nach Beauftragung eines Mandats in zwei Teilen. 50% der Auftragssumme sind sofort bei Auftragsvergabe fällig und 50% der Auftragssumme werden nach erfolgter Vermittlung fällig. Es sei denn dies wird anders (z.B. erfolgsbasiert) vertraglich fixiert.
  13. Eine Vermittlung ist erfolgreich, wenn dem Auftraggeber der unterschriebene Arbeitsvertrag des Kandidaten vorliegt. 
  14. Der Kunde hat FM talents innerhalb von 3 Werktagen nach Vertragsschluss bzw. nach Einstellung schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, dass er einen von FM talents vermittelten Bewerber als Arbeitnehmer fest eingestellt hat und FM talents jeweils im selben Zeitraum über das Bruttojahresgehalt durch Übersendung entsprechender schriftlicher Nachweise zu informieren. Der Vergütungsanspruch von FM talents besteht ferner auch unabhängig davon, in welcher Position die von FM talents vorgestellte Person beim Kunden eingestellt bzw. eingesetzt wird, insbesondere auch dann, wenn die Person in einer anderen Position eingestellt bzw. eingesetzt wird als für die sie ursprünglich von FM talents vorgeschlagen wurde.
  15. Die Begleitung von Vorstellungsgesprächen ist nicht vorgesehen. Besteht der konkrete Bedarf, so fällt ggf. eine separate Vergütung an. 
  16. Wird der Auftrag im Rahmen der Dienstleistung Executive Search durch den Auftraggeber abgebrochen, aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, hat der Auftragnehmer Anspruch auf die volle Auszahlung der Provision. Weitere noch nicht in den AGB definierte Gründe können z.B. sein: Planstelle wird gestrichen, Einstellungsstopp oder interne Umstrukturierungen. Diese Regelung trifft nicht auf rein erfolgsbasierte Angebote zu.
  17. Falls der Kunde einen Bewerber, der ihm ursprünglich durch FM talents nachgewiesen vorgestellt oder vermittelt wurde, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von FM talents, auf die zu besetzende Stelle einstellt, ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu EUR 25.000,00 verpflichtet, deren Höhe nach billigem Ermessen von FM talents festzusetzen ist und im Streitfalle gerichtlich überprüft werden kann. Zudem ist der Kunde für diesen Fall unter Anwendung von vorstehender Regelung in Ziffer 4 zur Zahlung des entsprechenden Honorars verpflichtet. Die sonstigen, FM talents zustehenden Rechte, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, bleiben hiervon unberührt. Die Vertragsstrafe ist auf einen etwaigen Schadenersatz anzurechnen.
  18. Unsere Auftraggeber erhalten die Möglichkeit der Absicherung für den Fall der Fälle. Sollte es zu einer Kündigung durch den Kandidaten oder den Auftraggeber kommen, dann besetzen wir die Stelle kostenfrei innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitsantritt nach. Die Gründe der Kündigung spielen dabei keine Rolle, auch wenn diese nicht durch den Auftragnehmer (z.B. fehlerhaftes Onboarding) zu verantworten sind.

§6 Dienstleistungen Global Talent Scouting

  1. Die Dienstleistungen im Rahmen des Global Talent Scouting umfassen die gezielte Suche, Auswahl und Einstellung hochqualifizierter internationaler Fachkräfte für den deutschen Arbeitsmarkt. Der Auftragnehmer übernimmt dabei den gesamten Rekrutierungsprozess, von der Bedarfsanalyse bis zur langfristigen Integration der Kandidaten.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer zu Beginn der Zusammenarbeit alle relevanten Informationen zur Position, den Anforderungen sowie zu den notwendigen Qualifikationen und Sprachkenntnissen der Fachkräfte bereitzustellen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach und verhindert dadurch eine erfolgreiche Vermittlung, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Auftrag zu beenden und das volle Honorar abzurechnen.
  3. Die angebotenen Leistungen im Rahmen des Global Talent Scouting umfassen insbesondere:
    a) Bedarfsanalyse und Beratung: Der Auftragnehmer führt eine detaillierte Analyse des Personalbedarfs des Auftraggebers durch und berät diesen hinsichtlich der optimalen Rekrutierungsstrategie.
    b) Rekrutierungsstrategie und -planung: Auf Grundlage der Bedarfsanalyse wird eine individuelle Strategie zur Suche internationaler Fachkräfte erstellt, die den Anforderungen des Auftraggebers entspricht.
    c) Talentakquise und -auswahl: Der Auftragnehmer übernimmt die Talentakquise und sorgt dafür, dass nur qualifizierte Fachkräfte mit entsprechenden beruflichen Qualifikationen und ausreichenden Sprachkenntnissen vorgeschlagen werden.
    d) Sprach- und Fachqualifikation: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die Talente sowohl über die geforderten fachlichen Qualifikationen als auch über die erforderlichen Sprachkenntnisse verfügen, um erfolgreich im deutschen Arbeitsmarkt zu arbeiten.
    e) Visa- und Arbeitsgenehmigung: Der Auftragnehmer übernimmt alle erforderlichen Behördengänge, insbesondere die Anerkennung ausländischer Abschlüsse und die Beantragung von Visa und Arbeitsgenehmigungen.
    f) Relocation und Integration: Der Auftragnehmer unterstützt die Fachkräfte und gegebenenfalls deren Familien bei der Übersiedlung nach Deutschland und bei der Integration in das neue berufliche und soziale Umfeld.
    g) Onboarding und langfristige Betreuung: Der Auftragnehmer begleitet die Fachkräfte über die Probezeit hinaus und bietet interkulturelles Coaching sowie Unterstützung bei der erfolgreichen Eingliederung in den deutschen Arbeitsalltag
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb von 3 Werktagen nach Vorstellung der Kandidaten qualifiziertes Feedback abzugeben und, sofern weiterhin Interesse besteht, innerhalb von 5 Werktagen Terminvorschläge für Folgegespräche zu unterbreiten. Nach erfolgreicher Einigung über die Konditionen ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Kandidaten innerhalb von 15 Werktagen einen unterschriebenen Arbeitsvertrag für den Visumsprozess vorzulegen.
  5. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber regelmäßig über den Fortschritt des Projektes, mindestens jedoch alle 10 Werktage. Der Auftragnehmer behält sich vor, dies telefonisch oder per E-Mail zu tun.
  6. Die Vergütung für die erbrachten Dienstleistungen im Rahmen des Global Talent Scouting wird individuell im Vertrag festgelegt. Sofern kein spezifisches Angebot vorliegt, beträgt das Honorar für eine erfolgreiche Festanstellung 37% des ersten Bruttojahresgehalts des eingestellten Bewerbers. Zusätzliche Kosten für Visa- und Anerkennungsprozesse, Relocation-Services und Integration sind im Honorar enthalten.
  7. Wird der Auftrag aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, abgebrochen (z.B. Planstellenstreichung, Einstellungsstopp oder interne Umstrukturierungen), ist der Auftragnehmer berechtigt, das volle Honorar abzurechnen.
  8. Sollte es innerhalb von 6 Monaten nach Arbeitsantritt zu einer Kündigung durch den Kandidaten oder den Auftraggeber kommen, übernimmt der Auftragnehmer eine kostenfreie Nachbesetzung der Position. Die Gründe der Kündigung sind dabei unerheblich.

§8 Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung hat innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung (Verzugsdatum) zu erfolgen.
  2. Nach Ablauf der Zahlungsfrist fallen fristlose Zinsen in Höhen von 4% an. Die Rechnungsstellung ist unabhängig vom tatsächlichen Startdatum des Arbeitsverhältnisses.

§9 Kündigung

  1. Jede Partei ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern die andere Partei wesentliche Vertragspflichten verletzt. FM talents ist zudem zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn:
    - der Kunde zahlungsunfähig ist,
    - über das Vermögen des Kunden die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird,
    - der Kunde sich trotz wiederholter Mahnung in Zahlungsverzug befindet,
    - der Kunde seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder 
    - der Kunde eine diskriminierende Anfrage in jeglicher Weise stellt.
  2. Die sonstigen, FM talents zustehenden Rechte, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.

§10 Kandidatenunterlagen / Einstellung durch Dritte

  1. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung von FM talents, Kenntnisse, Unterlagen oder sonstige Angaben über die von FM talents vorgestellten Personen an Dritte weiterzugeben oder diese Personen Dritten zum Zwecke der Einstellung entsprechend vorzustellen, es sei denn, der Dritte gehört zum Konzernverbund des Kunden im Sinne von § 15 AktG. „Dritter“ im Sinne dieser Ziffer 11 ist jede andere natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit als der Kunde, einschließlich der mit dem Kunden nach § 15 AktG verbundenen Unternehmen, sofern keine schriftliche Einwilligung von FM talents vorliegt.
  2. Falls der Kunde eine Person, die ihm ursprünglich durch FM talents vorgestellt wurde, dennoch einem Dritten innerhalb des Konzernverbunds ohne vorherige schriftliche Einwilligung von FM talents zum Zwecke der Einstellung vorstellt oder sonst bekannt macht, ist der Kunde zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach den vereinbarten Konditionen zwischen dem Kunden und FM talents und ist im Falle von Streitigkeiten gerichtlich überprüfbar. Zudem ist der Kunde für diesen Fall unter entsprechender Anwendung von Ziffer 5 zur Zahlung des Honorars verpflichtet, sofern diese Person vom Dritten eingestellt oder anderweitig unter Vertrag genommen wird. Die sonstigen, FM talents zustehenden Rechte, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz, bleiben hiervon unberührt.

§9 Datenschutz und Einwilligung in Datenverarbeitung

  1. Der Schutz personenbezogener Daten hat für uns oberste Priorität. Wir informieren daher in unserer Datenschutzerklärung über die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten sowie über die diesbezüglichen Rechte der Betroffenen. Sie bestätigen, unsere Datenschutzerklärung vor Inanspruchnahme unserer Dienste zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. 
  2. Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch uns widersprechen, müssen Sie uns dafür eine E-Mail zukommen lassen an: info@fm-talents.com. In Ihrer Widerspruchs-E-Mail sind sämtliche Kontaktmöglichkeiten von Ihnen zu benennen, über die wir Sie nicht mehr kontaktieren dürfen. Diesbezügliche Unvollständigkeit geht nicht zu unseren Lasten. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang Ihrer E-Mail bei uns. 
  3. Sie willigen widerruflich in die Speicherung und Verarbeitung sämtlicher von Ihnen bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten (z.B. Bewerbungsformular: Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse, persönliche Interessen, finanzielle Verhältnisse, Hobbies, Charakterfragen) ein. Sie willigen widerruflich in den Einsatz von Cookies innerhalb unserer Dienste, in die Auswertung, Speicherung und Zusammenführung Ihres Nutzerverhaltens sowie in die Verarbeitung und Übermittlung Ihrer bei uns hinterlassenen personenbezogenen Daten und Nutzerprofile zu Marketing- und Werbezwecken an dritte Unternehmen aus Nicht-EU/EWR-Staaten) ein. Betreffend einen Widerruf gilt unsere Datenschutzbestimmung.

§10 Haftungsausschluss

FM talents GmbH verpflichten sich, mit bestem Wissen und Gewissen die Eignung der Kandidaten zu prüfen und entsprechende Kandidatenprofile zu erstellen. Die Überprüfung der Angaben des Kandidaten findet während des Auswahlprozesses, soweit möglich, statt. FM talents GmbH übernimmt dennoch keine Haftung für durch den Kandidaten getätigte Falschangaben. Der Auftragnehmer ist allein und ausschließlich verantwortlich für die Auswahl des Kandidaten, die Ausführung der diesen übertragenen Aufgaben, die Veranlassung der notwendigen medizinischen Untersuchungen sowie die Einholung aller arbeits-, aufenthaltsrechtlichen und sonstigen Erlaubnisse und Genehmigungen und für die Erfüllung aller dem neuen Mitarbeiter im Laufe seiner Anstellung obliegenden Aufgaben. Der Auftragnehmer hält FM talents GmbH vollständig schadlos von allen Ansprüchen von Kandidaten, Bewerbern und vermittelten Mitarbeitenden sowie von Dritten, die an der Auswahl und Vermittlung von Kandidaten und Mitarbeitenden beteiligt sind. Tritt der vermittelte Mitarbeiter, gleich aus welchem Grund, die Arbeit nicht an, so haftet FM talents GmbH nicht für etwaige in der Folge entstandene Schäden und/oder zusätzliche Aufwendungen. Haftungsrechtliche Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

§13 Antidiskriminierung

  1. FM talents, seine Mitarbeiter und Vertreter sind angehalten, unsere ethischen Prinzipien zu befolgen, die unsere Unternehmenswerte im alltäglichen Geschäftsbetrieb widerspiegeln. Alle Mitarbeiter und Vertreter von FM talents sind insbesondere dazu verpflichtet, sich gegenseitig sowie unsere Kandidaten und Kunden mit Respekt und Würde zu behandeln und so für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen. FM talents ergreift entsprechende Maßnahmen zur Schaffung eines vielseitigen Arbeitsplatzes, an dem alle Mitarbeiter dieselben Möglichkeiten haben und fair behandelt werden. FM talents untersagt und verbietet daher ausdrücklich jede Art der Diskriminierung, Einschüchterung oder Belästigung aufgrund von ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht, Herkunftsland, Religion, Alter, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Behinderung oder jeglichem sonstigen gesetzlich geschützten Status. Gleiches erwartet FM talents auch von seinen Kunden und Kandidaten im Rahmen der vertrauensvollen Zusammenarbeit. 
  2. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Grundsätze berechtigt jede Partei zur fristlosen Kündigung nach Ziffer 8.

§13 Anti-Korruptionspflicht

  1. Jede Partei wird:
    a) sicherstellen, dass alle geltenden Gesetze, Regeln und Vorschriften zur Bekämpfung von Bestechung und Korruption eingehalten werden. Dies umfasst auch die Gewährleistung, dass Mitarbeiter, leitende Angestellte und Dritte keine Bestechungsgelder anbieten, versprechen, geben oder erhalten, sei es direkt oder indirekt im Zusammenhang mit diesem Vertrag oder anderen Verträgen, die mit diesem in Verbindung stehen.
    b) jegliche Anfragen, Anforderungen oder Angebote für Bestechungsgelder unverzüglich der anderen Partei melden, die im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrags oder anderer Verträge stehen, die zwischen den Parteien bestehen oder zukünftig bestehen könnten.
  2. Jede Partei ist verpflichtet, der anderen Partei sofort schriftlich Einzelheiten über jede Verletzung dieser Anti-Korruptionspflicht mitzuteilen.
  3. Um die Einhaltung dieser Regelungen zu überprüfen, werden beide Parteien in zumutbarem Umfang erforderliche Informationen und Erklärungen zur Verfügung stellen.
  4. Als "Dritte" im Sinne dieser Regelungen gelten Dienstleister, Subunternehmer, Händler und Vertreter, die im Auftrag einer Partei tätig sind.
  5. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Grundsätze berechtigt jede Partei zur fristlosen Kündigung nach Ziffer 8.

§11 Schlussbestimmungen

  1. Der Vertrag wird in deutscher Sprache abgeschlossen. 
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 
  3. Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und FM talents GmbH der Sitz von FM talents GmbH in Deutschland. 
  4. Sollten einzelne Bestandteile der hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen von FM talents GmbH unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.

Stand: Juli 2024